• Bikeshuttle Alpencross Routen I
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AGB - Allgemeine Geschaeftsbedingungen

1. Bezahlung - Ruecktransport

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20,00 € pro Person fällig. Erst nach Zahlungseingang gilt die Buchung als verbindlich.

Der Restbetrag ist am Tag der Abholung in bar zu bezahlen. Bei Bedarf ist die Quittung unmittelbar beim Fahrer anzufordern. Eine rückwirkende Ausstellung ist nicht möglich, da alle Einnahmen täglich im Tagesregister verbucht werden.

2. Bezahlung - Gepaecktransport

Auch hier ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 20,00 € pro Person zu leisten. Der Restbetrag ist am ersten Abholtag in bar zu bezahlen.Bei Buchung von Gepäck- und Rücktransport wird der Gesamtbetrag am ersten Abholtag in bar fällig. Die geleistete Anzahlung wird beim Rücktransport entsprechend verrechnet.

Sollten sich die Unterkünfte der einzelnen Etappenziele von der ursprünglichen Anfrage oder dem Angebot unterscheiden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Aufpreis zu verlangen.

3. Leistungen

Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung. Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form gültig.

4. Aenderungen druch den Veranstalter

Änderungen des Abfahrtsortes oder der Abholzeiten sind dem Anbieter vorbehalten, sofern es sich nicht um Exklusivfahrten handelt.

5. Ruecktritt durch den Reisenden

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich zurücktreten.

Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, einen Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen zu verlangen:

  • Die geleistete Anzahlung wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  • Bei Stornierungen ab 6 Tage vor Reisebeginn kann der Veranstalter bis zu 50 % des vereinbarten Betrages verlangen.
  • Bei Stornierung am Vortag der Reise wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
  • Bei Nichterscheinen ohne schriftliche Stornierung wird ebenfalls der volle Betrag in Rechnung gestellt.
  • Ohne Ankunftsbestätigung kann der Transfer nicht garantiert werden.

6. Umbuchung:

Bis Reisebeginn kann der Teilnehmer eine Ersatzperson benennen. Gruppenrabatte gelten nur, wenn die im Angebot genannte komplette Personenzahl eingehalten wird. Bei 1–6 Personen gilt der reguläre Einzelpreis.

7. Reucktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von vier Personen nicht erreicht wird.

In diesem Fall wird der Kunde schriftlich informiert und erhält die Anzahlung vollständig zurück.

8. Haftung

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports haftet das beauftragte Subunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Reklamationen sind dem Fahrer sofort mitzuteilen und innerhalb von 24 Stunden schriftlich an das jeweilige Unternehmen zu senden.

Falls keine direkte Kontaktadresse vorhanden ist, kann die Reklamation an den Veranstalter gesendet werden, der diese an das zuständige Unternehmen weiterleitet (Kopie zur Kenntnis für den Kunden).

Haftungsbegrenzung:
Die Haftung des Veranstalters sowie der beauftragten Subunternehmen ist – unabhängig vom Schadensgrund – auf den doppelten Fahrpreis einer Person beschränkt.

Hinweis:
Bei Transport von E-Bikes oder FatBikes kann es – je nach der Art des Verladens– erforderlich sein, dass die Pedale vom Kunden vor dem Transport entfernt werden müssen.

9. Disponentenunternehmer/Veranstalter:

Skylineshuttle des Paulmichl Heiko
Hofgasse 71
I-39021 Latsch