• Bikeshuttle Alpencross Routen I
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bezahlung - Rücktransport

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10,00 € pro Person fällig, erst nach Zahlungseingang ist die Buchung gültig. Der Restbetrag ist am Abholtag in Bar zu bezahlen.

2. Bezahlung - Gepäcktransport

Nach erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10,00 € pro Person fällig. Der Restbetrag ist am 1. Abholtag in Bar zu bezahlen. Wird der Gepäcktransport als auch der Rücktransport gebucht, so wird der gesamte Betrag des vereinbarten GT am 1. Abholtag in Bar bezahlt und die erfolgte Anzahlung wird bei Rücktransport verrechnet.

3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung und der Reisebestätigung. Nebenabreden sind in schriftlicher Form auszudrücken.

4. Abänderungen

Dem Anbieter ist eine Abänderung des Abfahrtstreffpunktes und der Abholzeit vorenthalten soweit es nicht um Exklusivfahrten handelt.

5. Rücktritt durch den Reisenden

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Reisende zurück so ist der Veranstalter berechtigt Ersatz für Aufwendungen und Leistungen zu verlangen.

Der Veranstalter kann den Ersatzanspruch wie folgt pauschalisieren:

· Die getätigte Anzahlung wird für Bearbeitungskosten einbehalten.

· Bei kurzfistiger Stornierung 2-3 Tage vorher kann der Veranstalter bis 50 % des vereinbarten Betrages verlangen.

· Bei Fernbleiben ohne einer schriftlichen Stornierung ist der Veranstalter berechtigt den Gesamtbetrag in Rechnung zu stellen.

· Bei nicht erfolgter Ankunftsbestätigung wird der Transfer nicht garantiert.

6. Umbuchung:

Bis zum Reiseantritt kann sich der Teilnehmer von einem Dritten ersetzen lassen.

7. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten falls die Mindestteilnehmerzahl von vier Personen nicht erreicht wird. Der Veranstalter ist verpflichtet dem Kunden, bei Nichtdurchführbarkeit der Reise schriftlich davon in Kenntnis zu setzen und dessen Anzahlung in vollem Umfang zurück zu erstatten.

8. Haftung

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht haftet jedes Subunternehmen welches beauftragt wurde den Service durchzuführen selbst für die gewissenhafte Durchführung der Rückreise für Personen und Bikes. Reklamationen müssen sofort dem Fahrer mitgeteilt werden und innerhalb 24 Stunden dem beauftragten Unternehmen in schriftlicher Form zugesandt werden. Sollten Sie keine Kontaktadresse dafür haben so kann die Reklamation an den Veranstalter gesendet werden, der Ihre Mail(auch Ihnen zur Kenntnis) dem entsprechenden Unternehmen weiter leitet.

9. Disponentenunternehmer/Veranstalter:

Wegmann Doris
Organisation für Tagesfahrten und Gepäcktransporte
St. Lorenzweg 20
I-39020 Glurns